In Teil 1 dieses Artikels erhielten Sie Hintergrundinformationen zu den Ermittlungen der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg sowie eine Schilderung der ersten Schritte unserer Recherche. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Angelegenheit ausgegangen ist.
Unsere Hamburger Privatdetektive nehmen die Observation des Kindesvaters auf
Die Aaden Detektive Hamburg nahmen also die Observation des Kindesvaters auf. Mehrere Tage lang geschah nichts Relevantes, der Umgang mit der Tochter wirkte ganz normal und verdächtige Vorgänge in Hinblick auf etwaige Geldübergaben fanden nicht statt. Für viele Klienten sind mehrere Observationstage ohne Erkenntnisgewinn eine zu hohe finanzielle Belastung, weshalb sie den Detektiv-Einsatz vorzeitig beenden müssen. Zum Glück war dies bei Frau Berger nicht der Fall, denn sie hatte vor einiger Zeit reich geerbt und konnte es sich leisten, größere Summen in die Zukunft ihrer Mutter-Tochter-Beziehung zu investieren, indem sie hartnäckig immer neue Einsätze bestellte.
Am sechsten Observationstag beobachteten die Privatdetektive der Aaden Detektei Hamburg schließlich, wie der Kindesvater eine weibliche Person in sein Wohnobjekt ließ, sich anschließend zum Zielfahrzeug begab und in eine Richtung abfuhr, die er im Verlauf der vorherigen Beobachtungen durch unsere Hamburger Detektive noch nie angesteuert hatte. Als er in die Straße einbog, in der die Betreuerin wohnte, verspürten unsere Observanten einen Bingo!-Moment. Es gab keinen Grund, weshalb die beiden private Absprachen tätigen sollten, und selbst wenn keine Geldübergabe dokumentiert werden könnte, wäre ein heimliches Treffen immer noch verdächtig genug, um gute Argumente für die Zuweisung eines neuen Betreuers zu liefern.
Das Motiv der Betreuerin kommt ans Licht
Der Kindesvater parkte sein Fahrzeug vor dem Wohnobjekt der Betreuerin, stieg aber nicht aus, sondern telefonierte augenscheinlich. Wenige Minuten später trat die Betreuerin in Abendgarderobe aus dem Haus und stieg in das Fahrzeug des Vaters. Die beiden begrüßten sich mit einem langen Kuss! Das gab der Angelegenheit natürlich eine neue Facette: Zwar stellte sich die Grundvermutung, dass die Betreuerin bei der Abfassung ihrer Berichte beeinflusst worden war, als korrekt heraus, jedoch handelte es sich bei ihrem Motiv offensichtlich nicht um finanzielle Zuwendungen, sondern um ein Verhältnis mit dem Kindesvater.
Beide besuchten im weiteren Verlauf des Abends ein Theaterstück, nahmen anschließend in einer Bar noch einen Drink zu sich und begaben sich abschließend zurück zum Wohnobjekt der Betreuerin, in dem der Kindesvater auch übernachtete. Zuvor war es unseren Privatdetektiven aus Hamburg mehrfach gelungen, Umarmungen, Küsse und weitere Zärtlichkeiten der beiden Zielpersonen gerichtsfest zu dokumentieren.
Eine neue Perspektive gewinnen: Die Aaden Detektive Hamburg observieren die eigene Klientin.
Als die Einsatzleitung der Aaden Detektei Hamburg Frau Berger die obigen Erkenntnisse mitteilte, zeigte diese sich nach einem ersten Schock regelrecht euphorisiert: "Die wollten mein Leben zerstören, aber das kriegen sie jetzt zurück! Unglaublich ist das doch! Er war schon immer ein Schürzenjäger!" Am liebsten wäre unsere Klientin mit dem Ermittlungsbericht direkt zum Gericht gerannt, doch unsere Detektive hielten sie zurück, indem sie ihr eine weitere Perspektive zur Unterstützung ihrer Interessen aufzeigten: Zwar war nun die Befangenheit der Betreuerin nachgewiesen, doch manchmal geht es vor Gericht einigermaßen verrückt zu. Deshalb sollte als Credo bei einer professionellen Beweisermittlung immer gelten: Doppelt hält besser.
Die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg schlug der Klientin vor, sie selbst, also Frau Berger, zu observieren, während sie ihr Umgangsrecht mit der Tochter wahrnahm. Anhand dessen ließe sich eine unabhängige Perspektive auf ihren Umgang mit dem Kind gewinnen, die man dann mit dem Bericht vergleichen könnte, den die Betreuerin als Begleiterin der durch unsere Detektive ebenfalls beobachteten Vorgänge verfassen würde. Denn Frau Berger durfte ihre Tochter seit einigen Monaten nur noch sehen, wenn ihre Betreuerin ebenfalls zugegen war. Würde sich der Bericht der Betreuerin deutlich von den Eindrücken unserer Hamburger Privatdetektive während der Observation unterscheiden oder sogar in der Darstellung der schieren Fakten offensichtliche Unwahrheiten enthalten, wäre der Nachweis des Missbrauchs der Betreuungstätigkeit endgültig erbracht. Frau Berger zögerte keinen Moment, sondern willigte sofort in dieses Vorhaben ein.
Befangenheit vollständig ausschließen | Objektivität und Unabhängigkeit des Detektiv-Berichts
Beim nächsten Termin, zu dem Frau Berger ihre Tochter treffen durfte, folgte dem Dreigespann aus Mutter, Tochter und Betreuerin also ein Detektiv der Aaden Detektei Hamburg. Dieser wurde zunächst nicht in die Beweggründe für die Observation eingeweiht, sondern erhielt lediglich die schlichte Dienstanweisung, das Beisammensein zu beobachten, es ab und an foto- und videotechnisch zu dokumentieren und seine Beobachtungen anschließend im schriftlichen Ermittlungsbericht festzuhalten. Auf diese Weise sollte die vollständige Unabhängigkeit seiner Dokumentation und Einschätzung gewährleistet werden, denn er wusste nicht einmal, wer der Auftraggeber war und folglich auch nicht, wem der Einsatz überhaupt nutzen sollte. Dass es sich beim Klienten um den Vater und nicht etwa um die Observierte handelt, ist in einer solchen Konstellation gemeinhin sogar noch deutlich wahrscheinlicher.
Laut Bericht unseres Hamburger Detektivs verhielt sich die Kindesmutter sehr liebevoll im Umgang mit dem Kind. Beide wirkten vertraut, spielten zusammen auf einem Spielplatz und gingen Hand in Hand zu einer Eisdiele, um jeweils einen Eisbecher zu essen. Nichts deutete hier auf Mängel im Verhalten der Mutter hin. Die Betreuerin hingegen fiel dem Ermittler negativ auf, da sie sich unbeteiligt zeigte und beständig eine "sauertöpfische Miene" aufsetzte, wie er sich telefonisch gegenüber der Einsatzleitung äußerte. "Die zieht ständig eine Fleppe!" und beteiligte sich nicht im Geringsten an den Konversationen von Mutter und Tochter.
Abgleich von Betreuerbericht und Ermittlungsbericht
Wie zu erwarten war, ergab der Vergleich des Berichts der Betreuerin mit dem Bericht unseres Privatdetektivs aus Hamburg krasse Unterschiede. So wurde nicht nur das Verhalten der Mutter durch die Betreuerin in einem an den Haaren herbeigezogenen schlechten Licht dargestellt, sondern sogar die Handlungsorte wurden teilweise falsch angegeben. Hier braucht es keine Beschönigung: Die Betreuerin log schlicht und ergreifend.
Im Anschluss an die Observation des bis dahin nicht eingeweihten Detektivs und nachdem er seinen Bericht verfasst hatte, wurde dieser über die Hintergründe des Einsatzes in Kenntnis gesetzt. Zunächst erklärte ihm die Einsatzleitung der Aaden Detektei Hamburg, dass die Auftraggeberin gleichzeitig die Zielperson war, woraufhin er umgehend konterte: "Was soll denn der Quatsch? Wenn die weiß, dass sie beobachtet wird, verhält sie sich natürlich lieb und unauffällig – was soll denn das für einen Beweiswert haben??"
Missbrauch von Betreuungstätigkeiten
Nach der Aufklärung unseres Observanten, dass es bei seinem Einsatz nur sehr bedingt um das Verhalten der Mutter ging und dafür vordergründig um den Wahrheitsgehalt des Betreuerberichtes, ereiferte sich der Detektiv gegenüber der Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg, dass man doch solche Leute nicht darüber entscheiden lassen könne, wie eine Mutter-Kind-Beziehung auszusehen hat. "Das sind ungeheuerliche Verantwortlichkeiten für das Heranwachsen und Wohl eines Kindes – die kann man doch nicht von einer Person allein abhängig machen!" Doch so sind nun einmal die Realitäten in Deutschland. Rechtliche Betreuer sind wichtig und erfüllen bedeutsame Funktionen in unserer Gesellschaft. Doch ihre Tätigkeit ist äußerst anfällig für Missbrauch. Missbrauch, der das Leben mehrerer unschuldiger Erwachsener und vor allem Kinder nachhaltig schädigen kann.
Ein populäres Beispiel für einen solchen Missbrauch von Betreuertätigkeiten findet sich in Buch und Film: Die fiktive Figur Lisbeth Salander aus Stieg Larssons Millenium-Trilogie wird von ihrem rechtlichen Betreuer nicht nur unlauter behandelt und in ihrer Entscheidungsgewalt eingeschränkt, sondern sogar sexuell missbraucht. Soweit ist es im vorliegenden Fall der Aaden Detektei Hamburg zum Glück nicht gekommen, aber die Problematik dürfte dennoch auch hier deutlich geworden sein.
Betreuerin weist keinerlei Qualifikationen auf
Unseren Hamburger Detektiv, der das Treffen von Frau Berger mit ihrer Tochter beobachtet hatte, ließ die Angelegenheit übrigens nicht mehr los. Er stellte weitere Recherchen zur Betreuerin an und brachte dabei in Erfahrung, dass sie keinerlei Qualifikationen für diese Tätigkeit aufweisen konnte. Zuvor war sie als Verwaltungsangestellte tätig gewesen mit einer Ausbildung als Betriebswirtin. Die notwendigen psychologischen Kenntnisse für die Ausübung einer Betreuungstätigkeit waren weder im Zuge ihrer Ausbildung noch in ihrer uns bekannten vorherigen Verwaltungsarbeit zu erwerben.
"Ein Skandal ist das, dass so etwas in Deutschland möglich ist!", schimpfte unser Ermittler zum Abschluss des Falles. Wie die künftige Sorgerechtsregelung zwischen Frau Berger und Ihrem Ex-Partner aussehen wird, ist der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg gegenwärtig noch nicht bekannt. Allerdings wissen wir von der Klientin, dass es zumindest schon einmal zu einem umgehenden Betreuerwechsel gekommen war.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
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Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: https://www.aaden-detektive-hamburg.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
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