Nahezu jeder Arbeitgeber kennt es, doch viele wissen nicht, wie sie es nachweisen sollen: geschäftsschädigendes Fehlverhalten der Mitarbeiter, das in geringem Maße nicht auffällt, bei Häufung aber großen Schaden im Unternehmen anrichten kann. Angestellte, die nicht in dem Maße arbeiten, wie es von ihnen erwartet wird, sondern sich nach jeder Stunde Arbeit eine längere Pause gönnen, Sekretärinnen, deren Diebstähle sich zuerst nur auf Firmenkugelschreiber und Klebestreifen beschränken, sich aber auch schnell auf weit wertvolleres Firmeneigentum erstrecken können, Mitarbeiter, die ihre Stunden falsch abstempeln oder, im sicherlich schlimmsten Fall, firmeninterne Daten und Innovationen an Konkurrenzunternehmen weitergeben. Wirtschaftsdetektive wie die der Aaden Detektei Hamburg greifen helfend ein: 040 4223 6960.
Ein Fallbeispiel aus Niedersachsen
Unternehmensprüfung mit überraschend negativem Ergebnis
Peter Wedel (Namen geändert) war der Leiter eines mittelständischen Unternehmens und legte bei seinen Angestellten viel Wert auf Pünktlichkeit, die ordentliche Erledigung der ihnen aufgetragenen Arbeiten und firmenorientiertes Denken. Eigentlich war er mit seinen Angestellten durchaus zufrieden, doch musste er bei einer genauen Prüfung der Arbeitsabläufe seiner Firma feststellen, dass sich die Produktion verlangsamt und der Profit im vergangenen Quartal verringert hatte. Es waren weniger Erfolge zu verzeichnen, obwohl Peter Wedel viel Geld in einen reibungslosen Ablauf investiert und hochqualifizierte Leute angestellt hatte.
Auf frischer Tat beim "Pause machen" erwischt
Einige Tage nach der Unternehmensprüfung kehrte Herr Wedel früher als gewöhnlich von seiner Mittagspause ins Büro zurück und nahm Musik aus einem der Einzelbüros wahr. Er ging zu der Tür, hinter der er glaubte, Musik zu hören, und fand darin Herrn Buchholz vor, einen der relativ neu eingestellten Schichtarbeiter. Eigentlich hätte Herr Buchholz um diese Zeit an der Arbeit sitzen müssen. Er stellte schnell die Musik aus und gab an, „nur kurz verschnauft“ zu haben, sich aber gleich wieder der Arbeit zuwenden zu wollen. Peter Wedel verließ das Büro nachdenklich und hoffte, mit seiner Vermutung, dass Herr Buchholz vielleicht einer der Störfaktoren in den Arbeitsabläufen des Unternehmens sein könnte, daneben zu liegen, denn bei diesem Mitarbeiter liefen viele betriebsinterne Wege zusammen, die von ihm koordiniert und weitergeleitet werden sollten.
Von befreundeten Leitern bzw. Führungspersonen anderer Unternehmen hatte Herr Wedel bereits gehört, dass faulenzenden Mitarbeitern mit der Einschleusung von Detektiven, die für Ermittlungsdienste wie die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg arbeiten, auf den Leib gerückt und diesen ihr Fehlverhalten gerichtsfest nachgewiesen werden konnte. Solche Maßnahmen wollte Peter Wedel jedoch erst ergreifen, wenn er sich seiner Vermutung absolut sicher wäre. Er hoffte vorerst das Beste. Sein Verdacht erhärtete sich jedoch nur zu bald: Die Arbeiten gingen weiterhin schleppend voran, Herr Buchholz wurde erneut bei einigen auffällig langen Zigarettenpausen auf dem Balkon und bei längeren Privatgesprächen in der Firmenküche gesehen, und für Peter Wedel war der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, der mit Bierflaschen gefüllte Mülleimer im Großraumbüro, auf den ihn die Reinigungsfachkräfte vorsichtig ansprachen.
Anfangsverdacht – und was nun?
Peter Wedel hielt einige Rücksprachen mit der rechtlichen Vertretung des Unternehmens und stellte fest, dass eine fristlose Kündigung klarer Beweise eines Fehlverhaltens bedurfte und dass dem Einsatz von Überwachungskameras nicht nur die Zustimmung des Betriebsrats, sondern auch besonders schwere Umstände wie regelmäßiger Diebstahl von Firmeneigentum zugrunde liegen müssten. Daher entschied er sich, wie von den befreundeten Unternehmern empfohlen, für den Einsatz der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg und die Einschleusung eines Detektivs, der in einem kleinen Büro, fünf Türen vom Büro des Herrn Buchholz entfernt, zur Tarnung als neuer IT-Spezialist eingestellt und eingearbeitet wurde.
Herr Buchholz muss sich sehr sicher gefühlt haben, als nur wenige Tage nach der Einschleusung des Detektivs alle Mitarbeiter seines Stockwerks in die Mittagspause gingen, vermeintlich auch der getarnte Wirtschaftsdetektiv, der aber heimlich wieder in das Großraumbüro zurückkehrte. Der Ermittler der Aaden Detektei Hamburg konnte Herrn Buchholz während der folgenden zwei Stunden Mittagspause bis zur Rückkehr der Kollegen durch die offene Bürotür beobachten. Der verdächtige Mitarbeiter stellte laute Musik an, trank zwei Flaschen Bier – die er fahrlässig im Mülleimer des Großraumbüros entsorgte – und sah sich online Videos und Serien an, statt seiner Arbeit nachzukommen (er hatte an diesem Tag Pausendienst und somit keine Berechtigung, privaten Angelegenheiten nachzugehen). Mit dem entsprechenden Foto- und Videomaterial unseres Hamburger Detektivs ausgestattet, war es Peter Wedel nur wenige Tage später möglich, Herrn Buchholz fristlos zu entlassen und ihn darüber hinaus auf Schadenersatz zu verklagen. Das Verfahren läuft noch.
Interne Bedrohung Mitarbeiter
Wie im Falle von Peter Wedel und auch in Fällen vieler weiterer interner Probleme bei kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen ist der Einsatz der Aaden Detektive Hamburg nicht nur ratsam, sondern sogar dringend notwendig. Wir agieren wie im geschilderten Fall mit der Observation der entsprechenden Mitarbeiter und der Dokumentation des Fehlverhaltens, untersuchen aber bspw. – bei begründetem Verdacht – mit unseren IT-Spezialisten auch Arbeitscomputer, um eventuelle Weitergaben firmeninterner Daten oder die übermäßige Privatnutzung des Computers nachzuweisen. Hierbei ist natürlich entscheidend, ob den Angestellten zugebilligt wurde, den PC auch für private Angelegenheiten nutzen zu dürfen oder nicht. Ist die Privatnutzung gestattet, darf der Arbeitgeber die Browserverläufe und individuellen Desktopdaten erst im äußersten Verdachtsfall überprüfen lassen.
So geschehen zum Beispiel bei einem in Hamburg ansässigen mittelständischen Unternehmen, bei dem ein Angestellter das gesamte firmeninterne Internet und Intranet durch einen mehrere Gigabyte umfassenden privaten Fotoupload auf einem sozialen Netzwerk lahmlegte und damit die gesamte Produktion für diesen Tag blockierte. Ein derartiger Schaden setzt voraus, dass auch bei Zubilligung der Privatnutzung keine Narrenfreiheit herrschen kann und dass der Angestellte für einen solchen unzumutbaren Aufwand verantwortlich gemacht wird. Ist die Privatnutzung im Unternehmen grundsätzlich untersagt, so kann eine Überprüfung durch die Sicherheitsexperten der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg schnell und auf Wunsch auch regelmäßig stattfinden.
Viele weitere Beschäftigungsgebiete von Detektiven
Auch in zahlreichen anderen Fallkonstellationen werden unsere Detektive aus Hamburg tätig, beispielsweise wiesen wir in der Vergangenheit nach, dass Angestellte ihre vorgeblichen Überstunden eigentlich von Kollegen abstempeln lassen oder durch sonstige Manipulationen fälschen. Auch der Nachweis von Krankheitsvortäuschungen, die bei mittelständischen Unternehmen pro Jahr zu Schäden in Millionenhöhe führen und damit auch die gesamtdeutsche Wirtschaft erheblich in ihrem Potenzial bremsen, gehört zu unserem Aufgabengebiet. Die Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg richten sich bei ihren Einsätzen natürlich genau nach den Bedürfnissen und individuellen Mitarbeiterproblemen ihrer Kunden, mit denen sie gemeinsam ein Einsatzkonzept erarbeiten.
Hinweis
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
Contor Center Hamburg
Katharinenstraße 30a
D-20457 Hamburg
Telefon: 040 4223 6960
E-Mail: info@aaden-detektive-hamburg.de
Web: http://www.aaden-detektive-hamburg.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
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