Eigenbedarfskündigung nach Todesfall
Seit 36 Jahren wohnte Herr Scheeßel in einem Mietshaus in Stade. Sein jahrzehntelanger Vermieter war im gleichen Alter, man kannte sich bereits aus Schulzeiten und pflegte einen freundlichen bis freundschaftlichen Umgang miteinander. Doch im Jahr 2013 verstarb der Vermieter; der Erbe des Mietshauses meldete plötzlich Eigenbedarf an und kündigte dem Stammbewohner kurzerhand. Herr Scheeßel, später Auftraggeber unserer Detektei in Stade*, glaubte der Begründung nicht, da er zuvor gerüchtehalber gehört hatte, dass das Haus veräußert werden solle, weil sich der Erbe das Objekt "nicht ans Bein binden" wolle. Einem gewinnmaximierten Verkauf stand Herr Scheeßel mit seinem äußerst günstig konditionierten Mietvertrag im Wege.
Der Klient unserer Detektive in Stade* versuchte die Angelegenheit außergerichtlich zu klären – zunächst persönlich, anschließend über einen Anwalt –, stieß aber auf taube Ohren. Die Sache ging vor Gericht und Herr Scheeßel beauftragte auf Anraten seiner Rechtsvertretung die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH mit dem gerichtsfesten Nachweis des vorgetäuschten Eigenbedarfs.
Augenscheinlich unbewohntes Mietobjekt
In einer obligatorischen Vorermittlung eruierte unser bestens vernetztes Rechercheteam, dass das Mietshaus nicht nur an einen einzelnen Erben übergegangen war, sondern dass es sich um eine Erbengemeinschaft aus vier eng miteinander verwandten Personen handelte.
Bei einer Ortsbesichtigung des strittigen Mietshauses wollten sich unsere Privatdetektive in Stade* einen ersten Eindruck vom Sachstand verschaffen. Die Erkenntnisse des eingesetzten Ermittlers bei seiner Observation vor Ort in der Zusammenfassung:
- äußerlich unbewohnter Eindruck des Objekts (keine Gardinen, geschlossene Fenster, kein Fensterschmuck, keine Möbel und Lampen zu sehen)
- sämtliche in der Einfahrt platzierten Mülltonnen leer, obwohl letzte Müllabfuhr mehrere Tage her
- ungepflegte Grünflächen vor und hinter dem Haus
- leerer Briefkasten
Die beiden Klingelschilder (Ober- und Erdgeschoss) waren mit den Namen von jeweils zwei Erben beschriftet. Auf Betätigung der Klingeln durch den eingesetzten Detektiv in Stade* erfolgte keine Reaktion. Während des ganzen Observationszeitraums (von 07:00 morgens bis 14:00 nachmittags) fand kein Personenverkehr an der Haustür statt. Zwei Postzusteller, die während der Beobachtungszeit in der Nachbarschaft des Mietshauses Sendungen auslieferten, gaben auf legendierte Nachfrage des Ermittlers an, dass sie nur äußerst sporadisch Briefe am Objekt einwarfen und dort seit dem Auszug unseres Auftraggebers nie jemanden persönlich angetroffen hätten.
Informationsgewinnung durch detektivische Befragung
Da die Vielzahl der am ersten Ermittlungstag erlangten Indizien bereits deutlichen Aufschluss über die Nutzung bzw. Nichtnutzung des Hauses gab, standen für den zweiten Tag, neben einer Gegenprüfung der vorherigen Erkenntnisse, legendierte Befragungen beim in unmittelbarer Nähe wohnenden Haupterben an. Um den möglichen Fall abzudecken, dass unser Wirtschaftsdetektiv in Stade* am Vortag erst nach dem Verlassen etwaiger Bewohner am Objekt angekommen war, schlug er dieses Mal bereits 04:30 am Einsatzort auf und wartete dort bis 10:30. Zu keinem Zeitpunkt brannte Licht im Gebäude, niemand hatte es betreten oder verlassen. Der Observant unternahm einen zweiten Klingelversuch und erhielt erneut keine Reaktion.
Anschließend begab sich der Rechercheur unserer Wirtschaftsdetektei in Stade* zum Haus des Haupterben und klingelte dort, nachdem er zuvor eine glaubwürdige Legende ausgearbeitet hatte, um mittels Befragung Informationen zu erhalten. Im Gespräch bestätigte der Haupterbe dem Ermittler, dass das Haus zum Verkauf stand und dass niemand darin wohnte. Außerdem übergab er dem Detektiv eine Visitenkarte mit den Kontaktdaten seiner Schwester, da sie für die Verwaltung und den Verkauf des Objekts zuständig sei. Nach der Übermittlung der Daten an die Einsatzleitung unserer Privatdetektei für Stade* kontaktierte eine unserer Detektivinnen die Schwester des Haupterben und vereinbarte mit ihr einen Hausbesichtigungstermin für den übernächsten Tag.
Eindeutige Beweise bei der Hausbesichtigung
Vielleicht fragen Sie sich, weshalb nicht unser eingesetzter Detektiv den Termin mit der Hausverwalterin vereinbart hatte? Der Grund ist ein strategischer: Die besagte Detektivin wollte den ersten Sachbearbeiter bei der Besichtigung begleiten, sodass beide ein Paar auf Eigenheimsuche mimen konnten. Der positive Nebeneffekt neben der glaubhaften Legendierung: Bei einem etwaigen Gerichtstermin könnte unsere Detektei für Stade* zwei Zeugen vorbringen.
Zum vereinbarten Termin also erschien die Hausverwalterin und Miterbin pünktlich, um unsere Detektive ins Haus einzulassen und ihnen damit unbewusst direkt vor Augen zu führen, dass das Objekt unbewohnt war. Wie sich im weiteren Verlauf des Gesprächs herausstellte, hatte seit Herrn Scheeßels Auszug niemand mehr hier gewohnt. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs bediente sich ganz eindeutig einer Vortäuschung als Rechtfertigungsgrund. Da die Erbin dem interessierten vorgeblichen Paar auch noch Informationsmaterial in die Hand drückte und einen Entwurf für einen Vorvertrag aushändigte, beendete die Aaden Wirtschaftsdetektei für Stade* diese Ermittlungen sogar mit schriftlichen Beweisen aus erster Hand.
*Hinweis*
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Hamburg bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Hamburg
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